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AGB Haus Deichläufer

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Gegen­sei­ti­ge Aner­ken­nung der Kur­kar­ten / Gästekarten

Unter fol­gen­den Link kön­nen Sie über­prü­fen, ob Ihre Kur­kar­te / Gäs­te­kar­te auch in ande­ren Orten aner­kannt ist.
Besu­chen Sie ein­fach dazu die Web­site vom Tou­ris­mus­ver­band Schles­wig-Hol­stein.
Dort befin­det sich auch ein PDF, wel­ches Sie sich ger­ne aus­dru­cken können.